Verwendungsweck bei Gründung einer GmbH beachten – Gesellschaftsrecht

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Meistens wird eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit dem Ziel gegründet erwerbswirtschaftliche Gewinne zu erzielen. Verfolgt eine GmbH keine wirtschaftlichen Interessen, so ist ein ideeller Verwendungszweck anzunehmen. In Betracht kommen aber auch noch andere Verwendungszwecke. Im Rahmen der Daseinsvorsorge kommt es oft vor, dass die Finanzverwaltung eine GmbH gründet. Somit profitiert sie von der Haftungsbeschränkung der GmbH, ohne dabei aber eine Einflusseinbuße hinnehmen zu müssen. Mittlerweile ist es auch möglich eine sogenannte Freiberufler-GmbH ins Leben zu rufen. Dies ist …

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