Umstellung auf ELSTAM muss bis Dezember erfolgen

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Zu Beginn des Jahres 2013 fiel der Startschuss für den Umstieg auf die elektronische Papierlohnsteuerkarte. Der Name ist nun ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) und Arbeitgeber können Informationen zu ihren Mitarbeitern wie Steuerklasse online bei den Finanzämtern abrufen. Für Arbeitgeber wurde eine Einstiegsfrist gegeben, sodass die Umstellung stressfrei und nach und nach erfolgen konnte. Einige Arbeitgeber haben das noch nicht getan. Aus diesem Grund weist die OFD Niedersachsen nun darauf hin, dass der Einstieg spätestens bis zur Lohnabrechnung 2013 passiert sein muss. Der Steuerberater Körnig aus Mannheim informiert über ELStAM und die Notwendigkeit des Einstiegs. Viele Arbeitgeber bereits erfolgreich umgestiegen Arbeitgebern wurde …

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