Steuersparmodell häuslicher Telearbeitsplatz: Wie Sie sicher die Kosten dafür abziehen können

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Die Vorteile von häuslicher Telearbeit überwiegen sowohl für den Arbeitnehmer, der im häuslichen Umfeld arbeiten kann, als auch für den Arbeitgeber, der seine Infrastruktur verschlanken kann. In diesen Fällen wird immer häufiger ein Mietvertrag über den Raum geschlossen, in dem sich der Telearbeitsplatz befindet. Der Arbeitgeber zahlt einen angemessen Mietzins und stellt in aller Regel auch die Büromöbel, die EDV-Ausstattung und die sonstigen Arbeitsmittel. „Bei dieser durchaus gängigen Gestaltung wird der beim Arbeitnehmer eingerichtete Telearbeitsplatz zu einem ausgelagerten (externen) Büro des Arbeitgebers“, so Jörg Strötzel, Vorsitzender der VLH. „Bei dieser Gestaltung gibt es keine Abzugsbeschränkungen, so dass alle erwerbsbedingten Kosten …

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