Steuern sparen bei Trennung und Scheidung

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39 Prozent der deutschen Ehen werden geschieden. Das besagt eine aktuelle Statistik. Oft steht bei der Trennung die emotionale Bewältigung im Vordergrund. „Finanzielle Auswirkungen und steuerliche Konsequenzen sollten darüber nicht vergessen werden“, betont die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. „Ob Auszug, Scheidungskosten oder Unterhaltszahlungen – häufig können Aufwendungen beim Finanzamt geltend gemacht werden“, erläutert Gudrun Steinbach, Vorstand des bundesweit tätigen Lohnsteuerhilfevereins. Beim Auszug aus der ehelichen Wohnung können zwar in der Regel nur die Kosten für die Umzugsspedition als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ von der Steuer abgesetzt werden. „Ist die neue Wohnung jedoch deutlich näher am Arbeitsplatz, könnten die Umzugskosten eventuell auch als Werbungskosten …

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