Schadensersatz für Prorendita-Anleger: Landgericht Frankfurt/Main verurteilt Commerzbank

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Bremen (ots) – Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Commerzbank AG am 13.12.2013 zum Schadensersatz in Höhe von 29.948,83 Euro zuzüglich Verzugszinsen verurteilt. Die Bank hatte es versäumt, eine Anlegerin über die Risiken einer empfohlenen Kapitalanlage aufzuklären. Sie hatte sich 2006 mit 30.000 Euro plus fünf Prozent Agio an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita drei GmbH & Co. KG beteiligt. Die Erben der mittlerweile verstorbenen Anlegerin, die von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) vertreten wurden, machten Schadensersatzansprüche gegenüber der Commerzbank AG geltend, da der Verlust eines Großteils ihrer Kapitalanlage droht. Das Gericht hat festgestellt, dass die Beratung der Anlegerin fehlerhaft war, da …

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