PROKON – Jetzt Interessengemeinschaft beitreten

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Lahr (ots) – Der „amtliche Startschuss“ im Insolvenzfall PROKON wurde am 01.05.2014 abgegeben. Für PROKON-Anleger bedeutet dies, dass sie nun an einem Insolvenzverfahren teilnehmen werden. Diese Erfahrung wird für nicht wenige Anleger vollkommen neu sein. In erster Linie fragen sich die Anleger natürlich, was auf sie zukommen wird und um was sie sich kümmern müssen. Zunächst sollten die Genussrechte-Inhaber bestimmte Fristen im Auge behalten. So müssen die Forderungen bis zum 15.09.2014 angemeldet sein. Doch warum müssen Anleger sich hierum kümmern? Und betrifft dies alle Anleger oder nur bestimmte Gruppen? In einem Insolvenzverfahren müssen die Gläubiger ihre Forderungen anmelden, um diese …

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