Plansecur spricht sich für ein Nebeneinander von Provisions- und Honorarberatung aus / Qualität der Beratung ist nicht von der Art der Honorierung abhängig

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Kassel (ots) – Die Diskussion um unterschiedliche Vergütungsarten in der Finanzbranche ist auch mit der jüngst erfolgten Verabschiedung des Honoraranlageberatungsgesetzes nicht beendet. Denn unverändert wird auf EU-Ebene daran gearbeitet, Regelungen zu schaffen, nach denen sich nur Honorarberater unabhängige Berater nennen dürfen. „Wir halten es für falsch, die Qualität einer Beratung an der Art der Honorierung festmachen zu wollen. Unserer Meinung nach entsteht Beratungsqualität aufgrund von Fachkenntnis, ehrlicher Einstellung und Wertschätzung des Kunden“, betont Plansecur-Geschäftsführer Johannes Sczepan. Er spricht sich für ein gleichberechtigtes Nebeneinander beider Vergütungsarten aus. Die Beratung im Interesse der Kunden sieht Sczepan bei einer Vergütung durch Provisionen ebenso …

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