PKV: Doppelte Selbstbeteiligungen ab sofort unzulässig

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Hamburg (ots) – Tausende privat Krankenversicherte haben aufgrund doppelter Selbstbeteiligungen jahrelang zu viel an ihre Versicherungsgesellschaften gezahlt – damit ist nach dem Gerichtsurteil des Amtsgerichts München vom 2. Juli 2013 nun endgültig Schluss. Laut der aktuellen Entscheidung ist sowohl eine Kombination als auch eine Aneinanderreihung zweier Selbstbeteiligungen nicht zulässig. „Dank des Urteils können die Versicherten diese Zahlungen jetzt zurückfordern“, weiß Ozan Sözeri, Gründer und Geschäftsführer der WIDGE.de GmbH. Im konkreten Fall hatte ein Versicherter geklagt, der innerhalb seiner Gesellschaft den Tarif wechselte. Das Problem: Während im alten Tarif eine jährliche Selbstbeteiligung in Höhe von 2.300 Euro veranschlagt war, wurde im …

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