Notwendige Datenschutzaufgaben in Ihrem Unternehmen für mehr Rechtssicherheit

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Was der Datenschutzbeauftragte im Unternehmen leistet Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sind im Bundesdatenschutzgesetz im § 4g BDSG – Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz – geregelt. Die nachfolgend beschriebenen Aufgaben zum Thema Datenschutz und Datensicherheit können jedoch auch Aufgaben für Unternehmen sein, die keinen Datenschutzbeauftragten bestellen. Will man sich ein vollständigeres Bild vom Beruf des Datenschutzbeauftragten machen, kann man das berufliche Leitbild des Datenschutzbeauftragten, veröffentlicht vom Berufsverband der Datenschutzbeauftragten (BvD) e.V., zu Rate ziehen. Unter anderem gehören diese Tätigkeiten zu den Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten: Führen eines Verfahrensverzeichnisses, also die internen und das öffentliche, Durchführen von Vorabkontrollen, Ausfertigung von Datenschutzhinweisen, Mitwirkung …

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