Neue Provisionsmodelle braucht das Land

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awt Rechtsanwälte berichtet über mögliche Auswirkungen des Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) auf die Vergütungen der Versicherungsvermittler Das am 06.08.2014 in Kraft getretene Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) sieht seit dem 01.01.2015 eine Höchstgrenze für die Zillmerung bei Lebenspolicen von 25 Promille der Prämien vor. Statt wie bislang 4,0 Prozent der Beitragssumme können die deutschen Lebensversicherer gemäß § 4 Abs 1 Satz 2 DeckRV in ihren Bilanzen künftig nur noch 2,5 Prozent der Vertriebs- und Abschlusskosten bilanziell geltend machen. Dies bedeutet laut den Anwälten von awt Rechtsanwälte, dass, wollen sie ihr derzeitiges Provisionsniveau beim Abschluss nicht reduzieren, die Versicherer die Differenz aus anderen Töpfen als den …

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