Heizöltank-Prüfung: AwSV-Prüfpflicht entschärft

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Die Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) tritt voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft. Die angekündigte Verschärfung der Überwachungspflicht für Eigentümer von oberirdischen Heizöltanks ist jedoch kein Bestandteil mehr. Dies bedeutet jedoch nicht, dass alle Pflichten für Betreiber entfallen. In diesem Jahr ersetzt die Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) die aktuell noch gültige Anlagenverordnung wassergefährdender Stoffe (VAwS). Damit wird die bislang in allen Bundesländern eigens organisierte Verordnung erstmals vereinheitlicht und gilt fortan als Richtlinie für die ganze Bundesrepublik. Basis der AwSV ist das Wasserhaushaltsgesetz aus dem Jahre 2009. Die neue AwSV enthält …

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