Hahn Rechtsanwälte: Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 23. März 2012 zu "Morgan Stanley P2 Value" ist rechtskräftig / Commerzbank nahm die Berufung am 13. März 2013 zurück

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Hamburg (ots) – Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main wurde am 13. März 2013 die Berufung der Commerzbank AG gegen ein Urteil des Landgerichts Frankfurt verhandelt. Es hatte die Bank wegen Falschberatung beim Verkauf von Anteilen am offenen Immobilienfonds „Morgan Stanley P2 Value“ zu Schadensersatz in Höhe von 9.646,41 Euro verurteilt (vgl. Landgericht Frankfurt/M., Urteil vom 23. März 2012 – 2-19 O 334/11). Da der zuständige 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt mitgeteilt hatte, dass er diese Entscheidung in der Berufungsinstanz bestätigen werde, nahm die Commerzbank die Berufung am Ende der Sitzung zurück. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig geworden. …

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