Geschlossene Investmentfonds: Widerrufsrecht der Anleger

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm soll entschieden haben, dass für Anleger eines geschlossenen Investmentfonds auch die Vorschriften über den Widerruf bei Haustürgeschäften nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gelten, wenn sie die betreffende Anlage im Rahmen einer Haustürsituation gezeichnet haben. Dies folgt aus dem Urteil vom 23.01.2013(Az.: I-8 U 281/11). Selbst wenn es zu mehreren Beratungsgesprächen in der Wohnung des Anlegers gekommen sei, können diese Regelungen einschlägig sein. In dem konkreten Fall soll sich die Klägerin im Jahr 2008 nach einigen Beratungsgesprächen …

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