Geldwerter Vorteil – Fahrtenbuch ordnungsgemäß verwalten, sonst droht Ablehnung

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Ein Firmenwagen dient dem Arbeitnehmer für die Wahrnehmung beruflicher Termine. So ist er jederzeit mobil. Immer mehr Firmen machen neuen Mitarbeitern den Wechsel auch mit einem attraktiven Firmenwagen schmackhaft. Dieser kann dann meist für private Zwecke genutzt werden. Wird ein Firmenwagen durch einen Arbeitnehmer privat genutzt, ist diese Sachleistung als sogenannter geldwerter Vorteil zu versteuern. Die Berechnung des geldwerten Vorteils gegenüber dem Finanzamt kann pauschal oder mittels eines Fahrtenbuches erfolgen. Dieses muss allerdings korrekt geführt werden, denn sonst wird es vom Finanzamt zurückgewiesen. Welche Anforderungen an das Fahrtenbuch gestellt werden bzw. an dessen Führung, erklärt die Steuerberaterin Ute Marseille aus …

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