Für Behauptung einer Falschberatung sollen geringe Anforderungen gelten – Kapitalmarktrecht

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 06.12.2012 (Az. III ZR 66/12) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass an den Sachvortrag für die Behauptung einer Falschberatung durch einen Anlageberater geringe Anforderungen zu stellen sein sollen. Insbesondere soll der Anleger nicht gehalten sein, die genauen Formulierungen darzustellen, die der Anlageberater oder -vermittler bei dem Anlagegespräch gewählt hat. Es soll für einen substantiierten Sachvortrag bereits genügen, wenn er die (behaupteten) Angaben und Versäumnisse des Beraters oder Vermittlers mit dem inhaltlichen Kerngehalt wiedergibt. Für die Schlüssigkeit einer …

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