EANS-Adhoc: SOLON SE i.I./ Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) nach § 39 Abs. 2 Börsengesetz in Verbindung mit § 46 Abs. 1 der Bör-senordnung der Frankfurter Wertpapierbörse wird mit Ablauf des 12.03.2013 wirksam

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——————————————————————————– Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. ——————————————————————————– 13.09.2012 Berlin, 12. September 2012. Die Frankfurter Wertpapierbörse hat am heutigen Tage bekanntgegeben, dass dem Antrag des Insolvenzverwalters über das Vermögen der SOLON SE, Herr Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg, auf Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) nach § 39 Abs. 2 Börsengesetz in Verbindung mit § 46 Abs. 1 der Börsenordnung im Hinblick auf die Aktien der SOLON SE stattgegeben wurde und der Widerruf mit Ablauf des 12. März 2013 wirksam wird. Mit Ablauf des …

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