EANS-Adhoc: Derby Cycle AG / Übertragungsbeschluss in das Handelsregister eingetragen; Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung wirksam

  • Beitrags-Kategorie:Wirtschaft

——————————————————————————– Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. ——————————————————————————– Fusion/Übernahme/Beteiligung/HR-Eintragung Squeeze Out 28.12.2012 Cloppenburg, den 28. Dezember 2012 – Das Amtsgericht Oldenburg hat heute den von der Hauptversammlung der Derby Cycle AG am 23. November 2012 gefassten Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in das Handelsregister eingetragen. Mit der Eintragung in das Handelsregister ist der Übertragungsbeschluss wirksam geworden. Zugleich sind die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen eine angemessene Barabfindung, die der Hauptaktionär Pon Holding Germany …

Quelle: vollständigen Beitrag anzeigen