Die Befreiung des Geschäftsführers einer GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB verständlich gemacht

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Im Vertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches findet sich der Begriff des „Insichgeschäfts“ (§ 181 BGB: auch Selbstkontrahierungsverbot). Es besagt, dass… Wiebaden, 12.10.2014 www.topgmbhkaufen.de ….beim Abschluss eines Rechtsgeschäfts nicht ein und dieselbe Person auf beiden Seiten als Vertragspartner mitwirken darf. Dieser Fall liegt vor, wenn der Geschäftsführer einer GmbH auf der einen Seite die Gesellschaft und auf der anderen Seite seine eigene Person vertritt. Damit will das Gesetz einen Interessenkonflikt und die Gefahr der Schädigung der Gesellschaft vermeiden. Beispiel: Der Geschäftsführer will der von ihm vertretenen GmbH den eigenen Pkw verkaufen. Im Hinblick auf den Erhalt des Stammkapitals und die wirtschaftlichen Interessen …

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