DGAP-Adhoc: Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken AG, ASS:

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Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken AG, ASS / Schlagwort(e): Rechtssache 13.06.2013 18:05 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ————————————————————————— Die Good Time Holding GmbH (früher firmierend als ITP Ton- und Bildträger GmbH) hat die Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken AG, ASS vor dem Landgericht München I auf Bezahlung von EUR 854.958,91 nebst Zinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem Basiszinssatz seit 27.12.2012 verklagt. Es handelt sich um die Forderung, der gegenüber die Verwaltung mit Schreiben vom 27.12.2012 die Einrede der Verjährung …

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