D.A.S. Stichwort des Monats November: Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit

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Wann Behörden die gewerbliche Tätigkeit verbieten Ein Gewerbe betreiben darf grundsätzlich jeder. Eine besondere Erlaubnis oder Zulassung ist nur bei manchen Berufen nötig, zum Beispiel für Gastwirte, Bewachungsunternehmer oder Immobilienmakler. Allerdings können die Behörden jedem Gewerbetreibenden die gewerbliche Tätigkeit untersagen. Dies geschieht, wenn seine gewerberechtliche Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben ist und die Allgemeinheit vor seinem Geschäftsgebaren geschützt werden muss. Fälle, in denen man dies annimmt, sind zum Beispiel: wiederholte ausbleibende Steuerzahlungen, ausbleibende Zahlungen gegenüber Sozialversicherungsträgern oder der Berufsgenossenschaft, Straftaten in Zusammenhang mit der Ausübung des Gewerbes. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung stellt drei Urteile zum Thema „Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit“ vor. Fall 1: Selbstständiger …

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