BGH-Urteil: Schwarzarbeiter müssen für Pfusch nicht haften

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Wer Handwerker schwarz beschäftigt, könnte bei Pfusch am Ende ordentlich draufzahlen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Handwerker in diesem Fall nicht haften müssen. Eine Hausbesitzerin hatte wegen einer schlampig gepflasterten Auffahrt geklagt.

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