BGH: Anleger- und objektgerechte Beratung bei Investitionen

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In seinem Urteil vom 25.11.2011 (Az.: 330 O 245/11) hat das Landgericht (LG) Hamburg festgelegt, dass einem Anleger Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung zustehen können, wenn eine objektgerechte Beratung durch den Berater nicht erfolgt. Ferner können Schadensersatzansprüche begründet sein, wenn Anleger im Rahmen der Empfehlung des betreffenden Investmentfonds nicht darüber informiert worden sind, dass in offene Fonds investiert wird, welche die Rücknahme der Anteile ausgesetzt haben. Es handele sich um einen für die Wertentwicklung des Fonds relevanten Umstand, wenn die Aussetzung …

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