Bei Trennung: Vater bekommt zusätzlich Hartz IV für Kind

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Erfolg für getrennt lebende Hartz-IV-Empfänger: Laut Bundessozialgericht hat der Vater Anspruch auf zusätzliches Geld vom Jobcenter, wenn ihn sein Kind besucht. Ob die Mutter im Gegenzug Abstriche machen muss, sagten die Richter nicht.

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