Aufbewahrungspflicht für Belege: Die Thermopapierfalle

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Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz rät, von Belegen auf Thermopapier eine Kopie auf Office-Papier anzufertigen Trotz Digitalisierung befinden wir uns teilweise noch im buchhalterischen Mittelalter, z.B. wenn es um Thermopapier geht. Thermopapier ist zwar sicherlich eine gute Erfindung für den Einzelhandel, aber für die dauerhafte Aufbewahrung gänzlich ungeeignet. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen, Velbert, warnt deshalb auch eindringlich: „Kaum ein Thermobeleg dürfte die Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren tatsächlich leserlich überleben. Besonders billiges Thermopapier verblasst bereits nach wenigen Wochen. Rechnungen sind aber 10 Jahre lang lesbar aufzubewahren. Insbesondere …

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