§89 VAG – "Kapitalvernichtende" Lebensversicherung?

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Wichtige Information zum Gesetz Nahezu unbemerkt von den Medien und vom Verbraucher ohnehin erließ die Bundesregierung 2005 den §  89 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz). Er stellt ganz massive Eingriffe in die 94 Millionen Lebensversicherungen und die insgesamt 200 Millionen Sparverträge der Deutschen dar. Befindet sich nämlich ein Versicherungsunternehmen in einer wirtschaftlichen Schieflage, kann ihm untersagt werden, zeitweilig alle Arten von Zahlungen auszusetzen, um eine drohende Insolvenz abzuwenden. Davon unberührt bleibt indessen die Verpflichtung des Versicherungsnehmers, seine eigenen Zahlungen in bisheriger Höhe weiterhin zu leisten. Der Ratgeberverein hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Verbraucher in allen Fragen rund um Finanzen und Versicherungen …

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