Schnee und Eis – Des einen Freud, des anderen Pflicht

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So sehr sich Kinder und Wintersportler über den ersten Schnee freuen, so schnell verwandelt er Wege und Straßen in gefährliche Rutschbahnen.

Das bringt insbesondere für Haus- und Grundbesitzer zusätzliche Pflichten mit sich, die – nicht eingehalten – teure Folgen haben können. „Denn verletzt sich ein Fußgänger auf einem nicht geräumten oder eisglatten Gehweg, haftet in der Regel der Eigentümer des angrenzenden Grundstücks“, erklärt Andreas Hackbarth, Schadenverhütungsexperte der Grundeigentümer-Versicherung in Hamburg.

Grundsätzlich liegt zwar die Verkehrssicherungspflicht öffentlicher Wege und Straßen bei der jeweiligen Gemeinde. Das heißt: Sie sind dafür…

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